„Alle guten Dingen sind drei“ – erfreuliche Nachrichten aus München für drei verklagte Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG. Am 04.12.2013 verhandelte Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann erfolgreich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Kein Weiterzahlungsanspruch bei Sprintanlegern Hintergrund waren drei...
Am Freitag den 25.10.2013 verhandelte Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin vor dem Landgericht Hannover. Während sich die Prozessbevollmächtigten der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG bereits siegessicher wähnten, wendete die Anlegerschützerin das Blatt zugunsten...