Pflegestufenberatung und Pflegegutachten
Wir beraten Sie gerne zu
- Mit welchen Fragen bei der Begutachtung zu rechnen ist
- Welche Besonderheiten für Demenzkranke, psychisch Kranke und Menschen mit geistiger Behinderung gelten
- Was bei der Begutachtung von Kindern zu beachten ist
- Wie Sie Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen können
Wer pflegebedürftig ist, kannt Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Zuvor muss die Pflegebedürftigkeit aber durch ein Gutachten festgestellt werden. Die Begutachtung per Hausbesuch sollte daher gut vorbereitet werden – denn von ihr hängt ab, ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden.Überlassen Sie das nicht dem Zufall, sondern Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der Pflege SG.
Wir informieren Sie zu allen Fragen um das Pflegegutachten.Wir informieren Sie auch, wie man einen Gutachtertermin am besten vorbereitet.
www.pflegegutachten-zentrale.de www.pflegegutachter-verzeichnis.de oder kostenlos anrufen 0800 795 84 24 | www.pflege-sg.de