EU-Internetrecht: Informationsweitergabe auf sicheren Kanälen
Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie der Europäischen Union durch die Bundesrepublik Deutschland, von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin
Deutschland beabsichtigt, den Entwurf des zur Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie erforderlichen Gesetzes rechtzeitig vorzulegen, so dass der Bundestag hierüber noch in der laufenden Wahlperiode abschließend entscheiden kann.
Ab dem 17. Dezember 2021 sollen sich Whistleblower auf sichere Kanäle zur Informationsweitergabe sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegenüber den Behörden verlassen können. Darüber hinaus sollen sie wirksam vor Entlassung, Belästigung oder anderen Formen von Vergeltungsmaßnahmen geschützt sein.
Hintergrund der europaweiten Regelung
Der Schutz von Hinweisgebern in der EU war bis dato nur uneinheitlich geregelt. Die meisten EU-Länder gewähren nur teilweisen Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern.
Der Rechtsakt wurde förmlich unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Weiterhin ermutigt die Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten die Anwendungsbereiche bei der Umsetzung der Richtlinie auszudehnen. Damit soll ein umfassender und kohärenter Rechtsrahmen auf nationaler Ebene gewährleistet werden.
Die notwendigen Abstimmungen in der Bundesregierung dauerten an, heißt es darin weiter. Die Arbeiten an dem Entwurf des zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Gesetzes seien noch nicht abgeschlossen, sagt die Regierung.
Durch die jüngsten Skandale wie dem Diesel-Skandal, Luxleaks, den Panama Papers, dem Fipronil-Vorfall oder dem Skandal um Cambridge Analytica sind umfangreiche Fälle von Fehlverhalten in Unternehmen oder Organisationen offengelegt worden,
Was sind Hinweisgeber?
Ein Hinweisgeber ist eine Person, die Informationen über Verstöße gegen das EU-Recht meldet oder offenlegt, die ihr im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten zur Kenntnis gelangt sind. Somit ist die Richtlinie auf Arbeitnehmer ebenso anwendbar wie auf Selbständige, Freiberufler, Berater, Auftragnehmer, Lieferanten, ehrenamtlich Tätige, unbezahlte Praktikanten und Stellenbewerber.
Damit Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, keine Sanktionen fürchten müssen, werden sie durch die Richtlinie geschützt, wenn sie bei ihrer Meldung triftige Gründe zu der Annahme hatten, dass die übermittelten Informationen wahr waren, oder wenn sie den ernsthaften Verdacht hegen, dass sie eine widerrechtliche Handlung beobachtet hatten.
Welche Gebiete sind betroffen?
Die Richtlinie der EU betrifft nur Punkte für die die Europäische Union zuständig ist. Da weite Teile des Rechts von europäischen Punkten betroffen sind gilt der Schutz für folgendes:
- öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen sowie Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- kerntechnische Sicherheit,
- öffentliche Gesundheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Durch die Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie wird die Rechtslage für die Aufdeckung von Skandalen einfacher. Personen, die sich offenbaren, werden geschützt. Voraussetzung ist allerdings, dass die gutgläubig waren.
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