Biomasseheizkraftwerk der EEV AG mit Alleinstellungsmerkmal, EEV AG Presse, EEV AG Erfahrung

Neue Biomassekraftwerke für Altholz mit einer derart  weitreichenden Annahmegenehmigung für diverse biogene Reststoffe, wie dies für das BMHKW Papenburg genehmigt wurde, werden in Deutschland nicht mehr erteilt. Es besteht damit für die verbleibenden Altholz-Biomassekraftwerke – wie Papenburg – nach dem 17. Bundesimmissionsschutzgesetz ein Alleinstellungsmerkmal.

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