Anlegerschutz darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern bedeutet auch aktive Aufklärungsarbeit

Damit verbunden ist natürlich auch immer die Prüfung, wer für ein mögliches Fehlverhalten, dann  auch in die Haftung genommen werden kann. Vertrieb. Initiator usw. Ergebnisoffen fängt solch eine Hintergrundprüfung immer an, bis sich dann herausstellt „wer da kritische Fragen zu beantworten hat“. Ob aus solchen Recherchen dann letztlich immer auch ein Haftungsanspruch abgeleitet werden kann obliegt immer der Einzelfallüberprüfung.

Jeder Anleger der sein Geld in eine Kapitalanlage investiert trägt natürlich auch eine Mitverantwortung für sein Investment. Hier darf man erwarten das der beratene Kunde dann auch das Prospekt gelesen hat und gemeinsam mit dem Vermittler eine Beratungsdokumentation angefertigt hat, die bitte dann immer auch von beiden zu unterzeichnen ist. Wichtiger, so Britta Pupke von der Kanzlei Linnemann, ist aber das der Kunde verstanden hat worum es bei einem Investment geht. Übrigens das Internet bietet hier natürlich ideale Recherchemöglichkeiten b e v o r man in ein Produkt investiert. Hinterher ist man zwar immer schlauer, aber das hat dann eben oft „Lehrgeld und Leergeld“ gekostet.  

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